Sportbootführerschein Binnen unter Segel und/oder Motor
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS); auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.