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Wegen der Verlängerung des Lockdowns werden die Prüfungen auch weiterhin ausgesetzt. Momentan bis zum 14.02.2021.

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Folgenden Text haben die Prüfungsausschüsse von den Leitungen der Verbände erhalten (BMVI = Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV, weisen wir Sie somit aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Corona-Virus (COVID-19) an, weiterhin alle anstehenden Prüfungen abzusagen und den Prüfungsbetrieb voraussichtlich bis einschließlich 31. Januar 2021 einzustellen.

 

Somit wird es vor Februar keine Prüfungen geben. Die Prüfungsämter werden auch keinerlei Termine planen, bevor nicht klar ist, dass es weitergehen darf. Dies wird erst Ende Januar absehbar sein. Alle Teilnehmer, bei denen Prüfungen noch ausstehen, werden von uns informiert, wenn es weitergeht.

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Das Bundesministerium und viele Prüfungsausschüsse teilen unsere Meinung, dass sich ein wirksamer Schutz über längere Zeit an Bord nicht umsetzen läßt. Dies zeigt sich nun auch in dem am 15.05.2020 beschlossenen Erlass:

Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:

- Sportbootführerschein See bis zum 30.06.2021
- Sportküstenschifferschein bis zum 30.06.2022
- Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022 und
- Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
- Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022

Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.

Von daher spricht auch nichts Bürokratisches mehr dagegen, Euren Törn für 2021 zu buchen.

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Liebe Segelherzen, liebe Mitseglerinnen und Mitsegler, liebe Kundinnen und Kunden,

glaubt uns, leicht gefallen ist unser dieser Schritt nicht. Lange haben wir nachgedacht, debattiert und gerungen.

Mitte Mai haben wir entschieden, unsere Ausbildungsyacht Solveig in Heiligenhafen dieses Jahr wegen Corona nicht einzusetzen.

Dies ist für Euch und für uns ein gravierender Schritt, den wir Euch aber gerne genauer erläutern.

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Bremen hat die Zweite Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Coronaverordnung) am 6.5.2020 herausgebracht.

§ 18 erlaubt uns die "Fahrschule" mit Präsenzveranstaltungen wieder zu öffnen.

Dabei muss natürlich ein Abstand zwischen den Teilnehmenden von mindestens 1,5m gewährleistet werden und die geltenden Hygienebestimmungen müssen eingehalten werden.

Ich werde in den nächsten Tagen zusammen mit meinem Vermieter einen Hygieneplan nach den aktuell geltenden Empfehlungen erstellen.

Die angebotenen Kurse werde ich diese Woche zeitlich aktualisieren und Euch die tägliche Wahl lassen zwischen Präsenz oder Fernunterricht. In den nächsten Wochen wird der Unterricht also auch parallel per Video übertragen.

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Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat den Verbänden erlaubt, die Prüfungstätigkeit ab dem 18.05. wieder aufzunehmen.

Ungeklärt ist zur Zeit noch, wann dies von den Behörden in Bremen und Schleswig-Holstein genehmigt wird. Die Bremer gehen aber momentan davon aus, dass sie am 18.05. tatsächlich wieder starten können.

Wir arbeiten zur Zeit an einem Konzept, wie wir Unterricht in Bremen sowohl in Theorie als auch an Bord (Sbf See und Binnen) anbieten können.

Zur Zeit gilt das Kontaktverbot bis zum 05.06.2020 und viele touristischen Unternehmungen sind bis dahin auch nicht freigegeben. Von daher rechnen wir nicht damit, dass ihr für die Törns vor dem 05.06. an Bord kommen dürft.

Es wurde auch noch nicht bekannt gegeben, wie lange das Ruhen der Prüfungsfristen gelten wird.

Bei der Wiederaufnahme des Prüfbetriebes ist das Covid-19 Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept zu beachten.

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Die "Yacht" stellt das Bremer Modell für den Exit aus dem Lockdown vor.

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Am 15.04.2020 entschieden die Länder gemeinsam mit dem Bund, die Einschränkungen für unseren Bereich bis zum 04.05.2020 aufrecht zu erhalten.

"Für den Publikumsverkehr geschlossen sind außerdem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus stellen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb ein. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind von den Beschränkungen betroffen."

Am 30.04. werden sich die Länder mit dem Bund erneut beraten.

Wir bieten Euch an, dass ihr diese Törns, die auf Grund höherer Gewalt verschoben werden, kostenlos auf spätere Termine umbuchen könnt. Gerne könnt ihr Euch jetzt schon mit Temrinwünschen melden oder Du wartest ab, bis wir wieder auf das Wasser können und wir sehen dann nach einem passenden Termin.

Außerdem verlängern wir unsere Gutscheinaktion von unserer Seite oder neu über die Commerzbank. Diesen Gutschein könnt ihr für Material, einen Kurs, unser Jollensegeln oder einen Törn nutzen, völlig egal.

Ihr kauft z.B. für 100€ einen Gutschein, der allerdings einen Wert von 115€ hat, sprich 15% geschenkt!

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Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.

Bekanntmachung für Seefahrer - Details

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Nachdem am 14.03.2020 der Erlass von Schleswig Holstein beschlossen wurde, werden alle Törns bis zum 19.04.2020 verschoben.

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Nach Gesprächen heute Nachmittag mit dem DSV, dem DMYV und der ZVST werden alle theoretischen und praktischen Sportbootführerschein, sowie alle theoretischen Prüfungen für den Segel-/Motorsport (SRC, UBI, LRC, FKN etc.) bis auf Weiteres abgesagt.